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BuzzardHausverwaltung OS · Schweiz

Stadt Thun · Schweiz

Stadt Thun.Bestand, Abbruch und Neubau im Plan.

Der städtische Leitfaden erläutert eBau als Einreichweg und die nötigen Planunterlagen.

  1. Situationsplan und Projektpläne auseinanderhalten.
  2. Bestehende, neue und entfallende Bauteile nachvollziehbar darstellen.
  3. Zur Eingabe verwendete Fassung mit späteren Änderungen verbinden.
Objektarbeit, behördliches Verfahren und interne Freigabe bleiben nachvollziehbar getrennt.
01

Der örtliche Ablauf.

  • Der städtische Leitfaden erläutert eBau als Einreichweg und die nötigen Planunterlagen.
  • Er unterscheidet Situationsplan, Projektpläne und je nach Vorhaben einen Umgebungsgestaltungsplan.

Zuständigkeit und verlangte Unterlagen werden für die konkrete Liegenschaft und Massnahme geprüft.

BuzzardHausverwaltung OS · Beispiel

Bestand, Abbruch und Neubau im Plan

Entwurf

Vorbereitet zur Prüfung

Dossier
Bestand, Abbruch und Neubau im Plan
Bezug
Liegenschaft und Verantwortliche
Nächster Schritt
Noch zuordnen
KI

Ordne die Planfassung dem aktuellen Umbauvorgang zu.

Änderung am Entwurf vorbereiten.

Beispiel · noch nicht freigegeben

  1. Erkennen
    Objekt zuordnen
  2. Vorbereiten
    Mit KI bearbeiten
  3. Sie entscheiden
    Prüfen und freigeben
Illustrative Darstellung mit fiktiven Daten. Die Illustration zeigt interne Verwaltungsarbeit. Amtliche Portale sind separate Angebote.
8,4 Sekunden je Ablauf
02

Aus Unterlagen wird ein bearbeitbarer Vorgang.

Die Umbauplanung zeigt bestehende, neue und entfallende Bauteile.

Hausverwaltung OS verbindet diese Unterlagen mit Liegenschaft, Verantwortlichen und nächstem Schritt. Im KI-Chat lassen sich fehlende Angaben für einen Entwurf herausarbeiten. Ihr Team kontrolliert Original, Zuordnung und Inhalt vor der Freigabe.

Die verlinkte Behörde entscheidet über ihr Verfahren. Eine interne Aufgabe, ein Upload oder ein Softwarestatus bestätigt noch keine amtliche Bewilligung.

Fragen aus der Praxis.

Welche Hilfe bietet Thun zur Baueingabe?

Der städtische Leitfaden erläutert eBau als Einreichweg und die nötigen Planunterlagen.

Welche Planarten sollten nicht vermischt werden?

Er unterscheidet Situationsplan, Projektpläne und je nach Vorhaben einen Umgebungsgestaltungsplan.

Amtliche Quellen und Unterlagen.

Quellenabgleich: 8. Oktober 2026. Amtliche Originale und der für das konkrete Vorhaben geltende Stand bleiben massgebend. Keine Behördenpartnerschaft oder automatische Portalanbindung.

Den eigenen Ablauf besprechen.

Bringen Sie ein Beispiel zum Thema „Stadt Thun“ mit. Für den ersten Kontakt genügen allgemeine Angaben ohne vertrauliche Mieterdaten.

Anfrage vorbereiten →