Kanton Basel-Landschaft · Schweiz
Kanton Basel-Landschaft.Genehmigte Pläne aus dem Portal.
Das kantonale Bauinspektorat bearbeitet Baugesuche für die Gemeinden mit Ausnahme von Reinach.
- Gemeinde prüfen; Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat.
- Bewilligung und genehmigte Pläne zusammen ablegen.
- Ältere Entwürfe von der freigegebenen Fassung unterscheiden.
Der örtliche Ablauf.
- Das kantonale Bauinspektorat bearbeitet Baugesuche für die Gemeinden mit Ausnahme von Reinach.
- Bewilligte Unterlagen werden über das BIT-Kundenportal digital bereitgestellt; Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat.
Zuständigkeit und verlangte Unterlagen werden für die konkrete Liegenschaft und Massnahme geprüft.
BuzzardHausverwaltung OS · BeispielGenehmigte Pläne aus dem Portal
EntwurfVorbereitet zur Prüfung
- Dossier
- Genehmigte Pläne aus dem Portal
- Bezug
- Liegenschaft und Verantwortliche
- Nächster Schritt
- Noch zuordnen
Kennzeichne den Download als genehmigte Planfassung.
Beispiel · noch nicht freigegeben
- Erkennen
Objekt zuordnen - Vorbereiten
Mit KI bearbeiten - Sie entscheiden
Prüfen und freigeben
Aus Unterlagen wird ein bearbeitbarer Vorgang.
Ein neuer Download aus dem BIT-Kundenportal enthält die genehmigten Pläne zur Liegenschaft.
Hausverwaltung OS verbindet diese Unterlagen mit Liegenschaft, Verantwortlichen und nächstem Schritt. Im KI-Chat lassen sich fehlende Angaben für einen Entwurf herausarbeiten. Ihr Team kontrolliert Original, Zuordnung und Inhalt vor der Freigabe.
Die verlinkte Behörde entscheidet über ihr Verfahren. Eine interne Aufgabe, ein Upload oder ein Softwarestatus bestätigt noch keine amtliche Bewilligung.
Fragen aus der Praxis.
Ist das kantonale Bauinspektorat für alle Gemeinden zuständig?
Das kantonale Bauinspektorat bearbeitet Baugesuche für die Gemeinden mit Ausnahme von Reinach.
Wo stehen bewilligte Unterlagen zur Verfügung?
Bewilligte Unterlagen werden über das BIT-Kundenportal digital bereitgestellt; Reinach führt ein eigenes Bauinspektorat.
Amtliche Quellen und Unterlagen.
Quellenabgleich: 8. Oktober 2026. Amtliche Originale und der für das konkrete Vorhaben geltende Stand bleiben massgebend. Keine Behördenpartnerschaft oder automatische Portalanbindung.
Im Produkt weiterarbeiten.
Den eigenen Ablauf besprechen.
Bringen Sie ein Beispiel zum Thema „Kanton Basel-Landschaft“ mit. Für den ersten Kontakt genügen allgemeine Angaben ohne vertrauliche Mieterdaten.